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Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät

Zuschüsse an Reisekosten

Antragsberechtigung

Die folgenden Personengruppen sind berechtigt, Zuschüsse an Reisekosten für wissenschaftliche Veranstaltungen, Summer Schools, Archivrecherchen im In- und Ausland beim Dekanat zu beantragen:

  • Doktorierende der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät, die aktiv an einer wissenschaftlichen Veranstaltung teilnehmen mit einem Vortrag oder Paper, einem Kongressposter oder als Moderation (Panel Chair).
  • Angestellte auf Qualifikationsstellen an der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät (Assistenzen, Oberassistenzen, Postdocstellen; ausgenommen sind reine Drittmittelanstellungen, reine UFSP-Anstellungen und reine Lehranstellungen).
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät, die durch die UZH finanziert sind (ausgenommen sind reine Drittmittelanstellungen, reine UFSP-Anstellungen und reine Lehranstellungen).

Rahmenbedingungen

Pro Person und Kalenderjahr können Zuschüsse von maximal 1500 Franken gesprochen werden. Reichen Sie mehrere Anträge pro Jahr ein, reduziert sich der Maximalbetrag um die zuvor gesprochenen Zuschüsse. Es besteht kein Anspruch auf vollumfängliche Vergütung der entstandenen Kosten. Beträge unter 50 Franken werden nicht ausbezahlt.

Grundsätzlich sind für Dienstfahrten die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen.

Wird trotz guter öffentlicher Verkehrsverbindung das eigene Fahrzeug, ein Mobility-Fahrzeug oder ein Taxi benützt, werden nur die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels vergütet. Anträge auf Ausnahme sind zu begründen.

Für folgende Aufwände werden Zuschüsse gesprochen:

Reisekosten:

Bahnfahrten

Bahnfahrten in der Schweiz mit Halbtaxabonnement; kostengünstige Nachtzugfahrten in der Regel im Sitz- oder Liegewagen.

Flugkosten

Flugkosten werden nur erstattet, wenn die folgenden Bedingungen (kumulativ) erfüllt sind:

  1. Flug in Economy-Class (Flugkosten in der Business- oder First-Class werden nicht erstattet, auch nicht teilweise.
  2. Die beste öV-Verbindung (Bahn/Bus) dauert
    • ... für «outgoings» (Flüge von Angehörigen der Fakultät): mehr als zehn Stunden (im Nachtzug: mehr als 14 Stunden)
    • ... für «incomings» (Flüge auf Einladung von Angehörigen der Fakultät): mehr als 8.5 Stunden (im Nachtzug: mehr als zwölf Stunden)
  3. Es handelt sich nicht um einen Kurzaufenthalt (von/nach Europa mind. zwei, interkontinental mind. drei Nächte vor Ort).
  4. Alle Flüge müssen vom Dekanat bewilligt werden. Die Bewilligung durch das Dekanat erfolgt auf Antrag.

Übernachtungskosten:

Analog zu §10 des aktuellen Spesenreglements der UZH (Download im unteren Seitenbereich)

Kongress- oder Tagungsgebühren:

Ohne optionale Zusatzleistungen.

Antragstellung Zuschüsse

Vor der Reise (nur Flugreisen)

Anträge für Flugreisen müssen bereits vor der Reise fristgerecht beim Dekanat eingereicht werden (das Antragsfenster öffnet jeweils ca. 6 Wochen vor Ablauf der Einreichefrist):

  • Für Outgoing-Flüge im 1. Halbjahr (1.1.–30.6.) bis Ende November, für Outgoing-Flüge im 2. Halbjahr (1.7.–31.12.) bis Ende April.
  • Für Incoming-Flüge (Konferenzen, Tagungen, Workshops, Events, Berufungen) im 1. Halbjahr (1.1.–30.6.) bis Ende April (Vorjahr), für Incoming-Flüge im 2. Halbjahr (1.7.–31.12.) bis Ende November (Vorjahr).

Zum Antragsformular. Beachten Sie dazu auch das Flowchart Reduktion CO2 (PDF, 308 KB).

 

Nach der Reise (unabhängig vom Verkehrsmittel)

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Zuschüsse an Reisekosten erst nach der erfolgten Teilnahme. Beachten Sie, dass das Antragsformular bis spätestens 25. November beim Dekanat eingegangen sein muss. Eine Fristerstreckung ist ausgeschlossen.

Doktorierende ohne Anstellung

Bitte füllen Sie das Formular Antrag auf einen Zuschuss an Reisekosten (DOTX, 79 KB) aus und lassen Sie es von ihrem Vorgesetzen unterschreiben. Senden Sie es gemeinsam mit einem Nachweis der Veranstaltungsteilnahme (Programmauszug, Acceptance Letter) und allen Belegen in elektronischer Form an: dekanat@trf.uzh.ch

Wissenschaftliche Mitarbeitende und Angestellte auf Qualifikationsstellen an der TRF

Bitte füllen Sie das Formular Antrag auf einen Zuschuss an Reisekosten (Mitarbeitende) (DOTX, 77 KB) aus lassen Sie es von ihrem Vorgesetzen unterschreiben und senden Sie es an: dekanat@trf.uzh.ch . Nach Prüfung Ihres Antrags werden Sie vom Dekanat informiert. Ist Ihr Antrag angenommen, verrechnen Sie Ihre Spesen bitte via Yokoy mit der vom Dekanat angegebenen Kostenstelle.

Weiterführende Informationen

Spesen an der UZH

Weitere Informationen, Reglemente und Downloads zum Thema Spesen finden Sie auf der Corporate Website der Universität Zürich.