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Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät

Modulprüfungen

Während des Studiums sind Leistungsnachweise in Form von mündlichen oder schriftlichen Modulprüfungen sowie schriftlichen Arbeiten zu absolvieren. Das Buchen von Modulen ist gleichzeitig die Anmeldung zu den Leistungsnachweisen. Für die schriftlichen Prüfungen der Pflichtmodule ist pro Semester eine Prüfungswoche vorgesehen.

Modulprüfungen

Die Buchung eines Moduls gilt automatisch auch als Anmeldung zum Leistungsnachweis. Die schriftlichen Prüfungen der Pflichtmodule finden jeweils in den dafür vorgesehen Prüfungswochen statt. Über den Termin informieren die Modulverantwortlichen, zudem wird der aktuelle Prüfungsplan auf der Website publiziert.

Bei mündlichen Prüfungen sind die Modulverantwortlichen für die Festlegung der Termine zuständig. Die Information der Studierenden erfolgt in der Regel durch die betreffenden Dozierenden. Die Verantwortung für die Leistungsnachweise von Wahlmodulen liegt bei den Dozierenden.

Prüfungstermine

Die schriftlichen Modulprüfungen der Pflichtmodule finden jeweils in der 2. und 24. Kalenderwoche statt. Prüfungen von Wahlmodulen sind nicht an diese Prüfungswochen gebunden.

Modulprüfungen: Aktuelle Termine und Räume (PDF, 80 KB)

Abmeldung von Prüfungen

Sie können sich von Modulen bis zum Ablauf der Stornierungsfrist abmelden. Spätere Abmeldungen sind nur noch aus zwingenden und belegbaren Gründen evtl. mit ärztlichem Zeugnis beim Prodekanat Lehre der Theologischen Fakultät möglich.

Repetition von Modulprüfungen

Wer eine Modulprüfung nicht bestanden hat oder einen Leistungsnachweis nicht absolvieren konnte, kann in der ersten Veranstaltungswoche des kommenden Semesters eine Repetitionsprüfung absolvieren. Alternativ besteht die Möglichkeit, ein nicht bestandenes Modul nochmals als Ganzes zu absolvieren. In diesem Fall kann das Modul erneut gebucht werden. Die Modulprüfung wird dann am regulären Prüfungstermin abgelegt.

Dreimaliges Nichtbestehen von Pflichtmodulen

Ein ungenügender Leistungsnachweis kann zweimal wiederholt werden. Wird auch die zweite Wiederholung mit ungenügend bewertet, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden. Ist ein Pflichtmodul auch nach zulässiger Repetition nicht bestanden, kann das Studium nur in Studiengängen fortgesetzt werden, für welche dieses Modul nicht obligatorisch ist.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Barbara Cahn-Wegmann (E-Mail)
Telefon: +41 44 634 47 10
Büro: KIR-1-101, Kirchgasse 9, Zürich

Studienadministration und Fristen

Administrative Vorgänge – wie Module buchen, Stundenplan erstellen und Ergebnisse abrufen – können im Studierendenportal abgewickelt werden. Die aktuellen Modulbuchungs- und Stornofristen finden Sie auf den entsprechenden Websites der UZH.