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Der Fakultätsvorstand setzt sich aus der Dekanin, den Prodekanen und den Vorstehern des Theologischen und des Religionswissenschaftlichen Seminars zusammen. Seine Zuständigkeiten und Aufgaben richten sich nach § 8 des Organisationsreglements der Theologischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR ThF)
Die Fakultätsversammlung der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät setzt sich aus der Gesamtheit der Professorinnen und Professoren (ohne Gastprofessor:innen) sowie je zwei Delegierte jedes Standes (Studierende, WNW, FFL, ATP) zusammen. Sie tritt in der Regel viermal im Semester zusammen. Ihre Zuständigkeiten und Aufgaben richten sich nach § 3 des Organisationsreglements der Theologischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR ThF)
Die Studienkommissionen der Studiengänge sind ständige Kommissionen der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät.