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Die Fakultätsversammlung der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät setzt sich aus der Gesamtheit der Professorinnen und Professoren (ohne Gastprofessor:innen) sowie je zwei Delegierte jedes Standes (Studierende, WNW, FFL, ATP) zusammen. Sie tritt in der Regel viermal im Semester zusammen (Sitzungstermine s.u.).
Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Fakultätsversammlung richten sich nach § 3 des Organisationsreglements der Theologischen Fakultät der Universität Zürich (OrgR ThF)